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Sankt Hubertus Schützenbruderschaft e.V. Oberdrees
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Sankt Hubertus Schützenbruderschaft e.V. Oberdrees

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Sankt Hubertus Schützenbruderschaft e.V. Oberdrees
Schützenhaus Locher Weg 14, Rheinbach, 53359, Germany
Informationen rund um die St. Hubertus Schützenbruderschaft e.V. Oberdrees Die St. Hubertus Schützenbruderschaft e.V. Oberdrees ist eine Vereinigung von Personen, die sich zu den Grundsätzen und Zielen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. Köln (BHDS) (Vereinsregister Köln VR 4219) – im Folgenden „Bund“ genannt, bekennen. Sie ist Mitglied dieses Bundes, dessen Statut in seiner jeweiligen Fassung als verbindlich anerkannt wird. Getreu dem Wahlspruch des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften "für Glaube, Sitte und Heimat" verpflichten sich die Mitglieder der Schützenbruderschaft zu: Bekenntnis des Glaubens durch: • Eintreten für die katholischen Glaubensgrundsätze und deren Verwirklichung. Im Geiste der Ökumene haben die Mitglieder anderer christlicher Konfessionen die gleichen Rechte und Pflichten, • Ausgleich sozialer Unterschiede im Geiste der Brüderlichkeit, • Werke christlicher Nächstenliebe. Schutz der Sitte durch: • Eintreten für christliche Sitte und Kultur im privaten und öffentlichen Leben, • Erziehung zu körperlicher und charakterlicher Selbstbeherrschung durch den Schießsport, Liebe zur Heimat und zum Vaterland durch: • Dienst für das Gemeinwohl aus verantwortungsbewusstem Bürgersinn, • tätige Nachbarschaftshilfe, • Pflege der geschichtlichen Überlieferung und des althergebrachten Brauchtums, vor allem des dem Schützenwesen eigentümlichen Schießspiels und des historischen Fahnenschwenkens, • Pflege der Kontakte zu den europäischen Nachbarvereinigungen der Schützen, • Heimatpflege und heimatliches Brauchtum, • Pflege der Spielmanns- und Tambourcorpsmusik. Wir sind wegen Förderung der Jugendhilfe und des Sports nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Sankt Augustin StNr 222/5747/0071 vom 16.03.2012 für den letzten Veranlagungszeitraum 2008 bis 2010 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Sankt Augustin StNr 222/5747/0071 mit Bescheid vom 04.05.2015 nach § 60a AO gesondert festgestellt. 2008 haben wir unser 150-jähriges Jubiläum gefeiert und Erinnerungen an die Vorzeit in einer Festschrift festgehalten, die auch auf unserer Internetpräsenz nachzulesen ist: https://schuetzen-oberdrees.de/archiv/festschriften/62-archiv/festschriften/220-150-jahre-st-hubertus-oberdrees
 
 
 
 
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